Aktuelles

Ausbildungsplatz (erstellt am 2. März 2023 um 12:07 Uhr)

Unsere Kanzlei bietet zum 01.08.2023 einen Ausbildungsplatz zum/zur Rechtsanwaltsfachangestellten.

Du unterstützt in einem tollen Team bei der Bearbeitung spannender strafrechtlicher Mandate.


Als Rechtsanwaltsfachangestellte vereinbarst du Termine mit Gerichten und Mandanten, führst Akten sowie Termin-, Fristen- und Wiedervorlagen. Du fertigst ebenso Schriftsätze für unsere Verfahren an.

Darüber hinaus berechnest du unsere Gebühren, überwachst und verbuchst Zahlungseingänge und bearbeitest den täglichen Posteingang und -ausgang.

Die Ausbildungsdauer beträgt 3 Jahre und wir setzen einen guten Schulabschluss voraus.

Besuch uns auch gern auf unserer Homepage unter www.anwalt-dessau.de

Wir freuen uns auf Dich!

Aus der Kategorie: Allgemein

Kellermord an Teenagerin in Dessau – warum musste Stefanie S. sterben? (erstellt am 15. Januar 2023 um 12:32 Uhr)

Ein interessanter Bericht über ein Verfahren aus 2005. Das war meine erste Verteidigung in einem Mordverfahren in Dessau.

https://www.volksstimme.de/sachsen-anhalt/verbrechen-in-mitteldeutschland-kellermord-an-teenagerin-in-dessau-warum-musste-stefanie-s-sterben–3500086?utm_medium=Social&utm_campaign=echobox&utm_source=Facebook&fbclid=IwAR2NtBHSdf1m5j87-E2MP4gAHuRJxX2xjmo4UWljKpzOWkMeY1vW6Tsineo#Echobox=1670332039

und hier noch der podcast dazu:

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https://anchor.fm/true-crime-mz/episodes/Der-Dessauer-Kellermord–Schafft-Gelegenheit-Mrder-e1rmcu1/a-a8vq584

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Aus der Kategorie: Allgemein

Landgericht Magdeburg Mordkomplott? Blankenburger soll 7.000 Euro für einen Auftragskiller ausgelobt haben (erstellt am 19. August 2022 um 08:01 Uhr)

https://www.volksstimme.de/sachsen-anhalt/landespolitik/mordkomplott-blankenburger-soll-7000-euro-fur-einen-auftragskiller-ausgelobt-haben-3428460?utm_medium=Social&utm_term=Autofeed&fbclid=IwAR2h8cS83OitoN5kiPNAcYI0j5si6uVDj5RODtFqeIRCiE9Pk0LS3HZyO8E&utm_source=Facebook&reduced=true#Echobox=1660850585

Das Verfahren konnte am 12.12.22 mit eine Freispruch aus tatsächlichen Gründen beendet werden.

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„Impfpflicht im Pflegebereich“ (erstellt am 16. März 2022 um 20:58 Uhr)

Betrifft Sie das?

Die sektorale Impfnachweis-und Meldepflicht besteht ab dem 15.02.2022.

Der Arbeitgeber ist verpflichtet den Impfnachweis / Immunitätsnachweis bei Zutritt zum Betrieb zu kontrollieren.

Liegt dieser Nachweis nicht vor oder hat er Zweifel an der Echtheit des Zertifikats muss er dies ans Gesundheitsamt melden. Entscheidungen über weitere Maßnahmen müssen dort getroffen werden.

Ob  der Arbeitgeber selbst den Zutritt zum Betrieb verweigern kann, wenn der AN nicht geimpft ist oder den Nachweis nicht erbringt, ist nicht geklärt.

Ebenso ist die Frage nicht geklärt, ob der AG dann den Annahmeverzugslohn schuldet.

Gegen die Maßnahmen des Gesundheitsamtes, seien es Bußgelder, Tätigkeits- oder Betretungsverbote,  können sie sich wehren. Ebenfalls gegen mögliche Kündigungen.

Ich berate Sie gerne.

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